Namensgebung – was ist üblich?
Seit 2013 müssen sich Paare bei der Hochzeit nicht mehr für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden. Sie können frei wählen, ob sie bei der Hochzeit ihren eigenen Namen behalten oder einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen.
Gemeinsamer Familienname
Entscheidet sich das Paar für einen gemeinsamen Familiennamen, nimmt entweder die Frau den Namen des Mannes an oder der Mann der Name seiner Frau. Auch heute wird meistens noch der Name des Mannes als Familienname gewählt. Laut Bundesamt für Statistik nahmen im Jahr 2016 70% der Frauen den Namen ihres Ehepartners an und nur 2% der Männer der Nachname der Frau. Dies hat nicht nur mit der langen Tradition zu tun, sondern gibt dem Brautpaar auch ein Gefühl von Zusammengehörigkeit. Besonders wenn das Paar sich gemeinsame Kinder wünscht, oder bereits Kinder hat, wird man mit einem gemeinsamen Familiennamen eher als Familie wahrgenommen.
Seit 2013 haben zwar mehr Frauen ihren Nachnamen behalten, diese Zahl veränderte sich zwischen 2013 und 2016 aber nur wenig. Den Namen zu behalten erleichtert in einigen Berufen, zum Beispiel als Lehrerin, Anwältin oder Ärztin, den Alltag.
Paare, die sich betreffend der Namenswahl noch nicht sicher sind, greifen oft auf alte Selbstverständlichkeiten und Gewohnheiten zurück.
Doppelnamen
Doppelnamen, wie zum Beispiel «Meier Müller» sind nicht mehr erlaubt. Der sogenannte Allianzname mit Bindestrich, wie zum Beispiel «Meier-Müller» darf aber weiterhin verwendet werden. Der Allianzname wird nicht im Zivilstandsregister eingetragen und ist somit kein amtlicher Name. Er kann im Alltag verwendet werden, damit die Leute euch weiterhin am bisherigen Namen erkennen. Er kann auf Antrag in der Identitätskarte oder im Pass eingetragen werden, dies bedeutet jedoch auch, dass bei jeder Buchung einer Reise der Allianzname eingetragen werden muss.
Namen der Kinder
Falls ihr euch für einen gemeinsamen Familiennamen entschieden habt, erhalten die Kinder automatisch diesen Namen. Ehepaare ohne einen gemeinsamen Familiennamen müssen bei der Hochzeit bestimmen, welchen Namen allfällige gemeinsame Kinder später tragen werden.