Ehevorbereitungsverfahren

Ehevorbereitungsverfahren

Ihr werdet von der zuständigen Behörde aufgefordert, vor der zivilen Trauung noch ein Ehevorbereitungsverfahren zu absolvieren und ihr fragt euch, was das genau ist? Vorerst mal – keine Angst! Ihr müsst keinen langweiligen, endlosen Kurs besuchen, bei dem euch gezeigt wird, wie ihr zusammenleben sollt. Auch dient er nicht um euch in persönlicher Art irgendwie zu prüfen😊

Was genau ist das Ehevorbereitungsverfahren?

Das Ehevorbereitungsverfahren ist nichts anderes als die administrative Vorbereitung für eure Trauung. So braucht ihr euch an der zivilen Trauung selbst nicht mehr um bürokratischen Krimskrams zu kümmern und könnt euren einzigartigen Moment unbeschwert geniessen. Um das Ehevorbereitungsverfahren einzuleiten, stellt das Brautpaar dazu ein Gesuch beim regionale Zivilstandsamt der Braut oder des Bräutigams. Der genaue Ablauf unterscheidet sich je nach Amt. Am besten holt ihr euch die nötigen Informationen und Dokumente bei der Behörde ein.

Worum geht es?

Identität

Als erstes überprüft man eure Identität. Nimmt also unbedingt euren Pass oder die Identitätskarte mit. Eine Kopie oder andere amtliche Dokumente wie Führerschein, Ausländerausweis, etc. reichen nicht aus. Falls ihr einen Dolmetscher benötigt, muss sich diese Person ebenfalls ausweisen können. Die dolmetschende Person darf nicht mit euch verwandt sein und muss entsprechende Sprachkenntnisse verfügen. Kann die Identität nicht überprüft werden, bricht das Zivilstandsamt das Verfahren ab und ihr müsst einen neuen Termin beantragen. Also unbedingt an die Identitätskarte oder den Pass denken!

Ehevoraussetzungen

Anschliessend überprüft man, ob ihr die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, um eine Ehe einzugehen. Dazu gehört:

  • Ihr müsst verschiedene Geschlechter haben.

  • Ihr müsst beide volljährig und urteilsfähig sein.

  • Niemand darf verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft sein.

  • Ihr dürft nicht in gerader Linie miteinander verwandt sein (betrifft: leibliche Eltern oder Grosseltern; Adoptiveltern bzw. -grosseltern; voll- oder halbgebürtige Geschwister).

  • Die Ehe darf nicht ausschliesslich zum Zweck der Umgehung der Bestimmungen über die Zulassung und den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern eingehen.

  • Ihr müsst (falls ihr nicht Schweizer Bürger seid) nachweisen können, dass ihr euch bis und mit dem Zeitpunkt der Trauung rechtlich in der Schweiz aufhalten dürft.

Ihr unterzeichnet dabei ein schriftliches Formular, bei dem ihr zustimmt, dass alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind und dass ihr aus freiem Willen sowie ohne Zwang heiraten wollt.

Familienname & Organisation

Beim Gesuch müsst ihr bereits angeben, welchen Familienname ihr später trägt. Das Zivilstandesamt beantwortet euch dann allfällige Fragen. Mehr zum Familiennamen findet ihr auch in unserem Blog „Namensgebung – Was ist üblich“.

Zum Schluss bespricht der Beamte mit euch die Trauung sowie die organisatorischen Angelegenheiten und berücksichtigt dabei eure Wünsche. Dazu gehören beispielsweise, welche Art von Trauung ihr euch wünscht oder ob Ringe ausgetauscht werden. Falls ihr an einem anderen Ort eure Trauung vollziehen werdet, werdet ihr diesen Teil des Gesprächs mit dem Zivilstandsamt führen, dass die Trauung vollzieht.

Was nun?

Wenn laut geltendem Recht nichts gegen die Ehe spricht und ihr auch alle sonstigen Überprüfungen sowie Fragen geklärt habt, erhaltet ihr entweder

  • die definitive Terminbestätigung für die Trauung,

  • die Trauungsermächtigung für die zivile Trauung in einem anderen Amt oder

  • das Ehefähigkeitszeugnis für die Eheschliessung im Ausland.

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