Es gibt einige gesetzliche Voraussetzungen, die ihr beide erfüllen müsst, damit ihr eine Ehe schliessen könnt.
- Ihr müsst verschiedene Geschlechter haben.
- Ihr müsst beide volljährig und urteilsfähig sein.
- Niemand darf verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft sein.
- Ihr dürft nicht in gerader Linie miteinander verwandt sein (betrifft: leibliche Eltern oder Grosseltern; Adoptiveltern bzw. -grosseltern; voll- oder halbgebürtige Geschwister).
- Die Ehe darf nicht ausschliesslich zum Zweck der Umgehung der Bestimmungen über die Zulassung und den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern eingehen.
- Ihr müsst (falls ihr nicht Schweizer Bürger seid) nachweisen können, dass ihr euch bis und mit dem Zeitpunkt der Trauung rechtlich in der Schweiz Aufenthalten dürft.