Nein. Beim Familiennamen lässt das Gesetz euch einen grossen Spielraum. Ihr dürft sogar frei wählen, ob ihr eure eigenen Namen behaltet oder einen gemeinsamen Familiennamen wollt. Bei der Auswahl des Familiennamens dürft ihr zwischen demjenigen der Braut und des Bräutigams auswählen. Mehr Infos findet ihr in unserem Blog zu «Namensgebung – was ist üblich».