In wenigen Fällen ist dies möglich. So muss der Ort der Trauung innerhalb des Bezirks sein. Zudem muss die Nutzung des Raumes oder Grundstücks (die nicht dem Bezirk gehören) rechtsicher gestattet werden und auch der Standesbeamte muss das Hausrecht erhalten. Es muss grundsätzlich jedem Paar gestattet sein, auch an diesem Ort zu heiraten. Somit ist eine Heirat auf vielen privaten Grundstücken gar nicht möglich. Mögliche Störungen müssen ausgeschlossen werden und bei schlechtem Wetter muss ein geeignetes Trauzimmer in der Nähe sein. Alle Lokale, die auf unserer Seite zu finden sind, erfüllen diese Bedingungen. Am besten wendet ihr euch an das zuständige Zivilstandesamt.